Kurze Erklärung:

  •  Rehasport kann und darf von jedem Arzt verordnet

             werden, soweit der behandelnde Arzt den Bedarf für

             Rehasport bei Ihnen sieht.

 

  •  Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelver-

            ordnung und belastet somit nicht das Budget des Arztes.

 

 

  • Das entsprechende Formular (Formblatt/Muster 56)

            erhalten Sie von Ihrem Arzt, bei uns, oder Ihrer

            Krankenkasse.

 

  •  Das ausgefüllte Formular muss vom Kostenträger,

             i.d.R. von Ihrer Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu

             reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur

             Bewilligung ein.

             Mit der Genehmigung können Sie mit dem

             Rehasport beginnen.

 

  •  Rehasport mit genehmigter Verordnung ist

            für Sie grundsätzlich kostenfrei.

 

 

  •  Aber auch ohne Verordnung können sie als Mitglied in unserem Verein Rehasport betreiben

 

Ziele und Zielgruppen

Das Ziel des Rehabilitationssports ist Menschen zu helfen, die bereits eine Erkrankung haben, behandelt oder sogar operiert wurden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen mit Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat. Auch für Menschen mit chronischen Beschwerden, ist der Rehabilitationssport ein adäquates Mittel zur Schmerzlinderung und Steigerung des Wohlbefindens.
Ebenso ist der Rehabilitationssport „Hilfe zur Selbsthilfe“. Er soll die Verantwortung des Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zu einem langfristigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining auf eigene Kosten motivieren.